Der/ Die Dekan/in führt als gewählte/r Professor/in für 2-6 Jahre – je nach Hochschule und Landesrecht- seine Fakultät/ Fachbereich an der Universität. Er/Sie steht dem Dekanat vor, welches sich aus den Studiendekanen/innen für z.B. Lehre und Forschung zusammensetzt. Der/ Die jeweilige Studiendekan/in (auch Prodekan/in genannt) unterstützt wird den/die Dekan/in seiner/ihrer Arbeit. Weiterhin steht er dem/der Fakultätsgeschäftsführer/in vor. Nach ihrer Amtszeit kehren Dekane/Dekaninnen zu ihrer Tätigkeit als normale Professoren/innen zurück.
Universitäten agieren in Selbstverwaltung, weshalb dem/der Dekan/in als Vorsteher/in der Fakultät/ des Fachbereichs große Verantwortung obliegt:
Die Rechtsbefugnisse, die ein/e Dekan/in hält, variieren je nach Landesgesetz und Hochschule.
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