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5. September 2018

Genehmigungen für Tierversuche: Hochschulmedizin unterstützt Forderungen der DFG nach verlässlichen Verfahren



Tierversuche sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundlagenforschung und Therapieentwicklung. Viele medizinische Durchbrüche wären ohne sie undenkbar. Mit dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) gelten strenge Regelungen für die tierexperimentelle Forschung. Konkret heißt das: Es dürfen nur dann Tierversuche durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen, um eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten. Anzahl und Belastung der eingesetzten Tiere sind dabei auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Jeder Tierversuch muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Wissenschaftler müssen für die Beantragung zu Recht viele juristische Regularien beachten. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie forschen. Das Tierschutzgesetz ist bundesweit gleich und absolut bindend.

Allerdings sind in der Praxis seit der Neufassung des Tierschutzgesetzes in Deutschland erhebliche Probleme bei den Genehmigungsverfahren durch die Behörden zu beobachten. Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich nun in einer ausführlichen Stellungnahme zu den damit verbundenen Problemen geäußert. So hat eine Umfrage der DFG gezeigt, dass die Bearbeitung der Genehmigungsverfahren von den Landesbehörden sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Das schafft Unsicherheit und verzögert wichtige Forschungsansätze. „Die momentanen Verfahrensprobleme sind nicht im Sinne der Förderung einheitlicher Tierschutzstandards. Sie behindern den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Hier brauchen wir dringend Einheitlichkeit und Klarheit. Helfen würde die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die seit 2013 auf eine Aktualisierung an das jetzt geltende Gesetz wartet“, unterstreicht MFT-Präsidiumsmitglied Ingo Autenrieth die Forderungen der DFG. Es ist dringend geboten, Rechtssicherheit durch nationale Harmonisierung der Genehmigungsverfahren zu schaffen. Die Deutsche Hochschulmedizin schließt sich den Forderungen der DFG an, die hohen Standards des Tierschutzes in der Forschung umzusetzen und gleichzeitig rechtliche und administrative Hürden abzubauen.

Link zur DFG-Stellungnahme: http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2018/genehmigungsverfahren_tierversuche.pdf

 

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