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1. Dezember 2016

14 aus 29: Universitätsklinika überzeugen den Innovationsausschuss



Die Uniklinika erhalten die Förderung für neue Versorgungsformen, die sie für ländliche Gebiete, ältere Menschen, Kinder, Jugendliche und Pflegebedürftige sowie Menschen mit seltenen Erkrankungen entwickelt haben. Außerdem fördert der G-BA weitere innovative Vorschläge aus den Uniklinika. Zum Beispiel ein Projekt zur besseren Versorgung von Rheumakranken.

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat über 120 Förderanträge entschieden, von denen nur knapp ein Viertel eine Förderzusage erhalten hat. „Es spricht für sich, dass der Innovationsausschuss so viele Uniklinika fördert“, sagt Professor D. Michael Albrecht, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. „Die Hochschulmedizin entwickelt und erprobt permanent medizinische Innovationen und neue Versorgungsmodelle. Sie sorgt dafür, dass die daraus gewonnen Erkenntnisse schnell beim Patienten ankommen“, so Albrecht.

Weitere 75 Millionen Euro werden an Projekte im Bereich der Versorgungsforschung gehen. Hier hat der G-BA bereits über die Förderfähigkeit von 62 Projekten entschieden. Welche das sein werden, wurde noch nicht bekannt gegeben. Anfang 2017 soll zudem feststehen, welche weiteren neuen Versorgungsformen Mittel erhalten.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der G-BA den Auftrag erhalten, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern. Die Bundesregierung hat deshalb einen Innovationsfonds aufgelegt. Die Fördersumme beträgt im Zeitraum 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich.

Der Innovationsfonds und der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss

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