
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber zum Ende der Legislaturperiode eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die auch für die Universitätsmedizin von Bedeutung sind:
Mit dem Abschluss des GVWG als letztes großes Gesetzgebungsverfahren bleibt auch festzuhalten, dass weiterer Handlungsbedarf in der Krankenhausversorgung besteht. So hat der kürzlich veröffentlichte Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut die hohe Belastung der Universitätskliniken durch sogenannte Extremkostenfälle bestätigt. Die durchschnittliche jährliche Belastung einer Uniklinik stieg im Vergleich zum letzten Bericht von 3,2 auf 4,2 Mio. Euro pro Jahr. „Die jährliche Weiterentwicklung des DRG-Systems kann die systemimmanenten Effekte, die zur Unterfinanzierung der Universitätsmedizin führen, offenkundig nicht ausgleichen. Das DRG-System muss daher um einen Finanzierungsansatz ergänzt werden, der unter anderem Belastungen in Folge der sogenannten Extremkostenfälle ausgleicht“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Kontakt Deutsche Hochschulmedizin e.V.
Stephanie Strehl-Dohmen
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin,
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25, Fax: +49 (0) 30 3940517-17
E-Mail: strehl-dohmen@uniklinika.de
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