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8. Juli 2016

Bundesrat eröffnet Diskussion für Nachbesserungen an der Gesundheitsreform



Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein zur Verbesserung der Finanzsituation der Universitätsklinika verabschiedet.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bis Anfang Oktober 2016 für entsprechende finanzielle Verbesserungen der Uniklinika und anderer Maximalversorger einzusetzen. Hintergrund ist die schleppende Umsetzung der Regelungen aus den jüngsten Gesundheitsreformen.

„Der Beschluss des Antrags im Bundesrat kommt für die Hochschulmedizin zum richtigen Zeitpunkt“, sagt Professor Michael D. Albrecht, Vorsitzender des VUD. „Die Umsetzung der Krankenhausreformen läuft schleppend und wird absehbar nicht die erhofften Verbesserungen bringen – höchste Zeit die Diskussion über Nachbesserungen zu eröffnen“, so Albrecht.

Ein Beispiel ist die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen und die damit in Aussicht gestellte finanzielle Verbesserung um 265 Mio. Euro. Die Umsetzung steht derzeit vor dem Scheitern, da die Selbstverwaltungspartner sich nicht einigen können. Die Krankenkassen möchten die Hochschulambulanzen in weiten Teilen den Regeln der niedergelassenen Ärzte unterwerfen. Das wäre eine erhebliche Verschlechterung gegenüber der Situation heute und passt in keiner Weise zu den besonderen Versorgungsangeboten der Hochschulambulanzen.

„Es zeigt sich immer klarer, dass die jüngsten Finanzierungsreformen nicht so umgesetzt werden, wie man das aufgrund der politischen Diskussionen zur Krankenhausreform hoffen durfte. Zu klären ist deshalb, ob die aktuellen Entwicklungen in der Selbstverwaltung wirklich politisch gewollt sind. Wenn das – wovon wir ausgehen – nicht der Fall ist, dann muss nun schnell gegengesteuert werden“, ergänzt Professor Heyo Kroemer (Präsident des MFT).

Die Pressemitteilung zur Bunderatsinitiative finden Sie hier

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