Auf Initiative der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrats ein Entschließungsantrag zur Verbesserung der Finanzsituation der Universitätsklinika eingebracht. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich bis Anfang Oktober 2016 für entsprechende finanzielle Verbesserungen der Uniklinika und Maximalversorger einzusetzen.
Hintergrund ist die schleppende Umsetzung entsprechender Regelungen aus den jüngsten Gesundheitsreformen. „Die von der Politik in Aussicht gestellte bessere Finanzierung der Hochschulambulanzen, der besonderen Aufgaben von Zentren und der Notfallvorhaltung ist dringend erforderlich. Bei der Umsetzung liegen wir aber deutlich hinter dem gesetzlich vorgegebenen Zeitplan. Und der aktuelle Verlauf der Verhandlungen zu den Hochschulambulanzen macht wenig Hoffnung, dass am Ende vernünftige Ergebnisse herauskommen“, so Professor Michael D. Albrecht, Vorsitzender des VUD.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Öffnung der Hochschulambulanzen für neue Patientengruppen ermöglicht und eine finanzielle Verbesserung um 265 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Die Deutsche Hochschulmedizin hat diese Reform als echten Durchbruch für die Versorgung bezeichnet. Leider droht die Umsetzung nun aber an den gegensätzlichen Interessen der Selbstverwaltungspartner zu scheitern, die auf nationaler Ebene Rahmenvorgaben machen sollen. Es zeichnen sich Vorgaben ab, die am Ende die Situation gegenüber dem Status Quo sogar verschlechtern würden. „Für den Bereich der Hochschulambulanzen gehen wir nach aktuellen Stand nicht mehr davon aus, dass die in Aussicht gestellten und dringend erforderlichen Verbesserungen eintreten werden. Im Gegenteil: Die Hochschulambulanzen sollen jetzt offensichtlich um jeden Preis in das vertragsärztliche System gepresst werden, obwohl das für unsere Spezialambulanzen hinten und vorne nicht passt“, moniert Professor Heyo Kroemer (Präsident des MFT).
Vor diesem Hintergrund kommt der Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen zur richtigen Zeit. „Wir brauchen zeitnah eine politische Meinungsbildung zu der Frage, ob mit Blick auf die Universitätsklinika die Umsetzung der jüngsten Reformen wirklich so erfolgt, wie das politisch beabsichtigt war. Es ist gut, dass diese Debatte nun von den Bundesländern eröffnet wird. Wir müssen ernsthaft darüber diskutieren, ob im Gesetz an der einen oder anderen Stelle nachjustiert werden muss“, so Professor Albrecht. Wichtig ist, dass diese Fragen schnell geklärt werden. „Die Hochschulmedizin steht im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und Erfolge in der biomedizinischen Forschung. Hier sind wir dringend auf ausreichend finanzierte Unikliniken angewiesen, auch um die erforderlichen Freiräume für medizinische Forschung und Ausbildung auf internationalem Niveau zu halten“, so Professor Kroemer. „Wenn die Umsetzung der aktuellen Reformen scheitert, dann muss schnell nachgesteuert werden. Vier Jahre Stillstand bis zur nächsten Gesundheitsreform können wir uns nicht leisten.“
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