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4. Juni 2020

Corona-Konjunkturpaket ohne Hochschulmedizin?





Die besondere Rolle der Universitätsmedizin wird in der gegenwärtigen Corona-Pandemie besonders deutlich. Viele Universitätsklinika übernehmen eine Steuerungsfunktion für die Patientenversorgung in ihrer Region oder stellen im Verbund mit der universitären Forschung ihre fachliche Expertise im Kampf gegen das Virus zur Verfügung. Die Universitätsmedizin leistet damit einen zentralen Beitrag, der weit über die Funktion anderer Krankenhäuser hinausgeht. Das gestern vom Koalitionsausschuss beschlossene Corona-Konjunkturpaket enthält ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, aus dem notwendige Investitionen in die Ausstattung der Krankenhäuser gefördert werden. Dazu zählen moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur ebenso wie Investitionen in IT- und Cybersicherheit sowie die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Das Zukunftsprogramm erhöht den bestehenden Strukturfonds um drei Milliarden Euro. Die Mittel sollen analog zu den geltenden Regelungen des Strukturfonds verteilt werden.

„Es ist richtig, ein Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser aufzulegen, aber dann müssen auch die Universitätsklinika dabei sein. Mit einer Erhöhung der Mittel für den Krankenhaus-Strukturfonds muss gewährleistet werden, dass die Uniklinika auch vollumfänglich förderfähig sind. Das ist bislang nicht der Fall“, sagt Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). „Spätestens jetzt, wo die Universitätsmedizin in der Corona-Pandemie Überdurchschnittliches geleistet hat, darf ihr der Zugang zum Strukturfonds nicht verwehrt werden“, erläutert Professor Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT).

Für die Universitätsklinika ist eine Förderung durch den Strukturfonds nur sehr begrenzt möglich und mit hohen Hürden verbunden. Und das, obwohl die förderfähigen Maßnahmen gerade für sie von erheblicher Bedeutung sind. So kann z.B. eine Investitionsmaßnahme des Landes in die IT-Infrastruktur an einem nicht-universitären Haus durch den Strukturfonds kofinanziert werden, aber nicht an einem Universitätsklinikum. Es erschließt sich nicht, die Fördermaßnahmen nur bei Plankrankenhäusern durch den Strukturfonds zu finanzieren. Der Strukturfonds speist sich anteilig aus Mitteln des GKV-Gesundheitsfonds. Für den Zugang zu diesen Fördermitteln muss es unter strukturpolitischen und wettbewerblichen Gesichtspunkten unerheblich sein, ob ein Plankrankenhaus oder ein Universitätsklinikum sich um Förderung bewirbt.

„Wenn die Bundesregierung jetzt Krankenhäuser ertüchtigen will, können nicht gerade die Universitätsklinika, die eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in der Pandemie spielen, außen vor gelassen werden“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

 

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