Die Diskussion über die viel zu langen Wartezeiten hat ein Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Auswahlkriterien auf Rechtssicherheit geprüft und heute ein Urteil gefällt. Ergebnis: Das bestehende Verfahren ist zwar verfassungskonform, muss aber in Teilen deutlich überarbeitet werden.
Die Entscheidung betrifft größtenteils zentrale Punkte, die auch der Medizinische Fakultätentag (MFT) wiederholt bemängelt hatte. So ist die derzeitige Vorgabe, 20% der Plätze allein nach der Wartezeit zu vergeben, die mittlerweile bei über sieben Jahren liegt, nicht mehr zumutbar. Mit dem Urteil wurde nun klargestellt, dass auch Alternativen zur Wartezeitquote denkbar sind. Auch die Rolle der Abiturnote wurde vom Bundesverfassungsgericht relativiert. Zwar hat sie einen guten Vorhersagewert für einen erfolgreichen Studienabschluss und sollte daher weiterhin bei der Auswahl herangezogen werden. Die gesetzliche Vorgabe, dass allein die Abiturnote ein maßgebliches Auswahlkriterium sein darf, wurde aber vom Gericht in Frage gestellt. Damit ist der Gesetzgeber, in diesem Fall die Länder, gefordert, ergänzende Kriterien, zum Beispiel einen spezifischen Medizinertest oder berufspraktische Erfahrungen, für die Auswahl der Bewerber festzulegen.
„Wir teilen die Einschätzung des Gerichts und freuen uns, dass nun der Weg frei ist für Alternativen zur Wartezeitquote. Als Vertreter eines modernen Medizinstudiums werden wir uns selbstverständlich weiter in den Prozess einbringen und auch unsere hochschuleigenen Auswahlverfahren in Hinblick auf das Urteil überprüfen“, kommentiert Heyo K. Kroemer, Präsident des MFT, das Urteil.
Der Medizinische Fakultätentag macht sich seit langem dafür stark, das als überholt geltende Zulassungsverfahren zu überarbeiten. Gemeinsam mit den Vertretern der Studierenden hat er vor einigen Monaten einen Vorschlag für ein neues Modell der Studierendenauswahl in der Medizin vorgelegt.
„Das heutige Urteil sehen wir als deutliches Signal, auch an die Politik. Es wird helfen, erweiterte Zulassungskriterien neben der reinen Abiturnote zügig einzusetzen. Die Frist, alle Landesgesetze bis zum 31.12.2019 anzupassen, ist sehr knapp gesetzt. Man muss sich nun mit dem Gesetzgeber zusammensetzen und diese Umsetzung konkret angehen. Der MFT steht dafür zur Verfügung“, ergänzt MFT-Generalsekretär Frank Wissing.
Der Vorschlag für ein reformiertes Zulassungsverfahren ist auf den Webseiten des MFT und der bvmd abrufbar: