Zur Stärkung der Forschung in der Universitätsmedizin am Wissenschaftsstandort Deutschland verleiht der Deutsche Hochschulmedizin e.V. auf dem Innovationskongress jährlich den Innovationspreis an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und unterstützt ihre Arbeiten.
Der Forschungspreis richtet sich an wissenschaftliche Arbeiten aus allen Bereichen der Universitätsmedizin: Es sollen Innovationen aus der
ausgezeichnet und gefördert werden. Der Preis ist teilbar. Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden.
Ausgezeichnet wird die Leistung einer Nachwuchsforscherin oder eines Nachwuchsforschers (bis 40 Jahre alt). Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer in den Jahren 2012 bis 2015 veröffentlichten Arbeit.
Die eingesandten Arbeiten werden zur Begutachtung einem Preisrichterkollegium vorgelegt, das die besten Arbeiten auswählt. Danach entscheidet der Beirat des XI. Innovationskongresses über die Preisvergabe.
Der Innovationspreis 2015 ist mit einer Preissumme von 10.000,00 EUR dotiert und wird im Rahmen des XI. Innovationskongresses der Deutschen Hochschulmedizin e.V. am Freitag, den 02. Oktober 2015 in Berlin verliehen.
Ausschreibung:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Moog:
Tel.: +49 (0) 30 64498559-15
Fax: +49 (0) 30 64498559-11
Der Eingang der Bewerbung wird innerhalb von einer Woche bestätigt.
8. Der Preisträger muss den Preis persönlich während des XI. Innovationskongresses am 02. Oktober 2015 in Berlin entgegennehmen.