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7. Dezember 2021

Koalitionsvertrag bestätigt wichtige Rolle der Universitätsmedizin





Der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung, die morgen ihre Arbeit aufnimmt, adressiert viele Themen der Universitätsmedizin. Das ist ein wichtiges Signal. Denn die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, welche entscheidende Rolle diese für das Gesundheits- und Wissenschaftssystem spielt. Gleichzeitig erfordert die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lage der Universitätsmedizin schnelle Entscheidungen.

Die Deutsche Hochschulmedizin begrüßt das Ziel der Koalition, eine Krankenhausplanung und -finanzierung mit fünf Versorgungsstufen zu etablieren und dabei die Uniklinika als eigene, höchste Versorgungsstufe im System zu verankern. „Eine Reform der Krankenhausplanung und -finanzierung ist dringend erforderlich, um die Krankenhauslandschaft auf Basis der Pandemieerfahrung zukunftsfest zu machen. Es ist richtig, dabei auf die besondere Rolle der Universitätsklinika als eigene Versorgungsstufe zu setzen. Für eine leistungsfähige Universitätsmedizin brauchen wir jetzt aber auch zügige Weichenstellungen mit finanziellen Verbesserungen“ so Prof. Dr. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Ein ebenfalls richtiger Ansatz sind die auskömmliche Finanzierung von Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe sowie die dezidierte Finanzierung der Kosten für die Weiterbildung von Ärzt:innen. Als positives Signal sieht die Deutsche Hochschulmedizin auch die Rolle, die der Gesundheitsforschung als Zukunftsinvestitionsthema zugedacht wird. Dies gilt insbesondere für die weitere Finanzierung des Netzwerks Universitätsmedizin und der Medizininformatik-Initiative.

„Wichtig aber wäre jetzt“, so Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), „dass die Koalition die Finanzierung der neuen ärztlichen Approbationsordnung sichert. Nur wenn dies zeitnah geschieht, kann die geplante Einführung der Approbationsordnung vor 2026 erfolgen.“ In der bisherigen Legislaturperiode konnten sich die beteiligten Akteure nicht auf einen Finanzrahmen einigen, wodurch der Zeitplan sich verschieben könnte.

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