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25. Mai 2018

KORREKTUR: Beschluss der Kultusministerkonferenz – neues Zulassungsverfahren Medizin



Der Medizinische Fakultätentag e. V. und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. begrüßen die frühe Einigung der Länder auf ein gemeinsames Zulassungsverfahren zum Medizinstudium.

Durch den geplanten Wegfall der Wartezeitquote ist der Weg frei für eine faire und transparente Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Studien- und Berufseignung.
Studierende und Fakultäten forderten im Februar mit dem überarbeiteten Vorschlag zur Auswahl von Medizinstudierenden ein Wegfall der Abiturbestenquote und Ersatz durch ein nationales Verfahren basierend auf der Abiturnote, Studierfähigkeits- und Situational-Judgement Tests sowie einer begrenzten Anrechnung der Berufserfahrung. Leider ist die Kultusministerkonferenz der Forderung nach komplettem Verzicht auf die Abiturbestenquote nicht gefolgt. Der Schwerpunkt des zukünftigen nationalen Verfahrens muss jedoch weiterhin aus einer Verknüpfung der genannten Auswahlkriterien bestehen. So lässt sich ein breites Bewerberprofil bei gleichzeitiger Vorhersagekraft für den Studienerfolg sicherstellen.

„Nachdem die Rahmenbedingungen feststehen, müssen die Struktur des Auswahlverfahrens und der Ablauf bis zum Eintritt der neuen Regelungen schnellstmöglich offen dargelegt werden, damit potentielle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig ihre Chancen abschätzen können und die Fakultäten alle notwendigen Schritte planungssicher einleiten können“, betont Peter Jan Chabiera, Vizepräsident für Externes der bvmd.
„Gerade in Zeiten der Umgestaltung des Medizinstudiums hin zu mehr Wahlfreiheit im Curriculum benötigen wir ein dezentrales Verfahren, welches den Fakultäten eine Schwerpunktsetzung in der Auswahl ermöglicht“, so Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT. „Zudem wissen wir, dass eine strukturierte Auswahl der Hochschulen zu einem bundesweit heterogeneren Spektrum an ausgewählten Studierenden führt und Raum lässt für die stetige Weiterentwicklung der Zulassungsverfahren.“ Oberstes Ziel muss eine zielgerichtete Erarbeitung des Staatsvertrags und eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse sein. Diese Einschätzung wird ebenfalls von der Hochschulrektorenkonferenz geteilt.

Die gemeinsame Stellungnahme ist unter dem Titel Verfassungskonformes Modell der Studierendenauswahl in der Medizin auf den Webseiten der bvmd und des MFT abrufbar:

https://www.bvmd.de/fileadmin/user_upload/2018-03_Verfassungskonformes_Modell_der_Studierendenauswahl_Medizin.pdf
http://www.mft-online.de/files/vorschlag_f__r_ein_neues_auswahlverfahren_von_mft_und_bvmd.pdf

Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz:

https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-zur-medizin-zulassung-keine-loesung-auf-kosten-der-hochschulautonomie-4389/

Über die bvmd

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) ist die legitimierte Vertretung der mehr als 90.000 Medizinstudierenden in Deutschland. Sie ist der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen der bundesweit 38 medizinischen Fakultäten und Fachbereiche.

Über den MFT

Der Medizinische Fakultätentag ist der Zusammenschluss der medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten Deutschlands, die in über 70 verschiedenen Studiengängen für die Ausbildung von rund 93.000 Studierenden der Human- und Zahnmedizin sowie der Gesundheitswissenschaften Sorge tragen.

Kontakt

Carolin Siech
Vizepräsidentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Tel.: 0157-84728449
E-Mail: pr@bvmd.de

Corinne M. Dölling
MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Tel.: 030-6449 8559-0
E-Mail: berlin@mft-online.de

Belegexemplar erbeten.

! Ergänzung zur Pressemitteilung bvmd+MFT vom 24. Mai 2018 !

Berlin, 25. Mai 2018

Nach mehrfachen Rückfragen möchten wir, der Medizinische Fakultätentag e.V. und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V., an dieser Stelle ergänzend korrigieren, dass bisher kein offizieller Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)
veröffentlicht wurde.

In unserer gestern publizierten gemeinsamen Pressemitteilung bezogen wir uns auf die in diversen Medienberichten vorab bekannt gewordenen Erwägungen der KMK zur Novellierung des Zulassungsverfahrens der Medizin. Wir berichtigen, dass diese Erwägungen, auf welche sich unsere Pressemitteilung bezieht, noch keine offiziell veröffentlichten Beschlüsse der KMK zum neuen Staatsvertrag gemäß BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 2017 sind. Der Hochschulausschuss ist beauftragt, für die KMK am 14./15. Juni Eckpunkte auszuarbeiten.


Ansprechpartner für Ihre Fragen

N.N.

Katharina Lemcke

Sekretariat

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verband@medizinische-fakultaeten.de

Dr. Christiane Weidenfeld

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

+49 (0)30 6449-8559-0
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Richard Blomberg

Richard Blomberg

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