Als Verantwortliche für die Implementierung der ÄApprO sehen sich die Medizinischen Fakultäten in der Pflicht, die Neuerungen bestmöglich umzusetzen. Hierfür bedarf es Klarheit über den für die Reform erforderlichen Rechts- und Kostenrahmen. „Die Fakultäten setzen am Ende die Reform um“, so Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Hierfür benötigen sie Planungssicherheit. Wir begrüßen die wesentlichen Ziele der neuen ÄApprO ausdrücklich, auch wenn im Detail noch Verbesserungen erforderlich sind. Wird sie so umgesetzt, wie der aktuelle Referentenentwurf es vorsieht, wird sie die Studierenden besser auf ein zukünftiges Gesundheitswesen vorbereiten und die Qualität der Lehre weiter verbessern. Aber: Qualität kostet Geld. Wir schätzen, dass es jährlich rund 316 Mio. Euro zusätzlich für alle 39 Medizinischen Fakultäten bedarf, um unter anderem die vielen zusätzlichen Kleingruppen am Patienten, im Schauspielunterricht, in den Krankenhäusern und in den Praxen auf dem Land zu unterrichten. All dies muss organisiert und die zusätzlichen Qualitätsvorgaben erfüllt werden.“
Daher ist wichtig, dass die Reform auskömmlich finanziert wird. „Die Zahl der Studienplätze zu reduzieren, um die zusätzlichen Vorgaben und Aufwände für das Studium jedes einzelnen Studierenden zu erfüllen, ist keine Option“, so Matthias Frosch. „Die Fakultäten haben viele gute Vorschläge zur Umsetzung der Reformziele in den Schubladen. Aber es fehlt an Klarheit, ob, wann und wie diese nun im Rahmen einer neuen ÄApprO umgesetzt werden können. Diese Stagnation muss beendet werden. Und wenn sich Bund und Länder für die neue ÄApprO entscheiden, dann müssen die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.“
Schließlich sollte die zu kleinteilige Ausgestaltung der Reform überdacht werden. Die medizinischen Fakultäten benötigen auch in Zukunft Flexibilität, um schnell und adäquat auf Neues zu reagieren. Nicht zuletzt die COVID-19 Pandemie hat sichtbar gemacht, wie wichtig dieser Handlungsspielraum ist.
Im Juni 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen neuen Referentenentwurf für die geplante Reform der Ärztlichen Approbationsordnung zur Kommentierung an die Länder und Verbände geschickt und damit den 2017 begonnenen Reformprozess des Medizinstudiums weitergeführt. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endete am 10. August 2023. Nach der Prüfung und Einarbeitung der Kommentare durch das BMG muss dieser anschließend ins Bundeskabinett und dann weiter in den Bundesrat gehen.