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27. März 2024

Mehr Medizinstudienplätze statt Modernisierung: Lauterbach setzt auf Masse statt Klasse



Bundesgesundheitsminister Lauterbach will einen Anreiz für die Länder setzen, um bis zu 5.000 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu schaffen. Das sieht ein überarbeiteter Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vor.

Zu diesem Zweck sollen erstmals Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eingesetzt werden: Für jeden Medizinstudienplatz, den die Länder seit 2020 geschaffen haben bzw. in Zukunft noch schaffen werden, sollen damit zwei zusätzliche Studienplätze finanziert werden. Die Absolvent:innen, deren Studienplätze auf diese Weise gefördert wurden, müssen sich verpflichten, danach für mindestens zehn Jahre in Vertragsarztpraxen, Krankenhäusern oder in Reha-Einrichtungen zu arbeiten. Die Länder müssten dafür rund 330 Mio. Euro pro Jahr aufbringen, auf die GKV kämen jährliche Kosten von bis zu 660 Mio. Euro zu. Auch der Staatsvertrag zur Hochschulzulassung zum Medizinstudium müsste im Konsens aller Länder umfassend überarbeitet werden.

Verschwinden die Reformpläne in der Schublade?

„Die Krankenkassen an der Finanzierung des Medizinstudiums zu beteiligen ist ein neuer interessanter Ansatz, wenn auch noch mit vielen Haken und Ösen,“ sagt Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags. „Sorgen macht mir allerdings, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nur noch über die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen nachdenkt, nicht aber an die Reform des Medizinstudiums mit einer neuen
Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO).“ Seit Dezember letzten Jahres liegt ein Referentenentwurf zur Änderung der ÄApprO als inhaltlicher Kompromiss zwischen Bund und Ländern auf dem Tisch. Die Frage der
Finanzierungsverantwortung ist dabei weiterhin offen. Daher ist dieser Entwurf entgegen mehrfacher Ankündigung bislang nicht ins Kabinett und den Bundesrat gegangen und zu einer finalen Entscheidung geführt worden. „Die jährlichen Kosten für die Länder lägen mit rund 300 Mio. Euro pro Jahr ähnlich hoch wie der Länderanteil der hier vorgeschlagenen Maßnahme. Der Bundesminister sollte seine politische Energie daher zunächst darauf verwenden, den finanziellen Mehrbedarf einer novellierten ÄApprO aufzubringen“, so der Präsident des Medizinischen Fakultätentags.

Bedarf für mehr Studienplätze ist fraglich

Der Medizinische Fakultätentag hatte wiederholt den Ausbau staatlicher Studienplätze kritisch hinterfragt. „Zählt man die bereits beschlossenen staatlichen Studienplätze mit den privaten Angeboten im In- und Ausland zusammen, die von Studierenden aus Deutschland wahrgenommen werden, steuern wir schon heute absehbar auf 14.000 bis 15.000 Absolvent:innen pro Jahr zu. Statt der Fata Morgana von noch einmal 5.000 Studienplätze
hinterherzulaufen, sollte sich das BMG darauf konzentrieren, die Rahmenbedingungen der ärztlichen Ausbildung an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitssystems anzupassen und eine umsetzbare Approbationsordnung auf den Weg bringen,“ so MFT-Generalsekretär Frank Wissing.

 

 


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