Noch ist nicht klar, wann der Masterplan Medizinstudium 2020 veröffentlicht werden soll. Mehr als ein Jahr nach der Anhörung der Verbände wird weiter über Details spekuliert. Nun heißt es, ein umfangreicher Maßnahmenkatalog sei in der Politik konsentiert, dass aber diese aufwändige Weiterentwicklung des Medizinstudiums nur mit vorhandenen Mitteln erfolgen solle.
Inzwischen verdichten sich Gerüchte, dass ein umfangreicher Maßnahmenplan von Bund und Ländern inhaltlich beschlossen wurde, ohne die für die Umsetzung maßgeblichen Akteure wie Studierende, Medizinische Fakultäten oder Fachgesellschaften in angemessenem Maße einzubinden und sie über die geplanten Inhalte zu informieren. Anscheinend stehen nur noch die formalen Beschlüsse aus. Nicht nachvollziehbar ist, dass bis auf Weiteres keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung zu erwarten sind. Heyo K. Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages, warnt vor den Folgen einer kostenneutralen Umsetzung auf dem Rücken der Medizinischen Fakultäten: „Wir begrüßen die geplante Reform des Medizinstudiums, sehen den Bund und die Länder hier aber ganz klar in der Verantwortung, eine gesicherte Finanzierung für die Umsetzung des sehr umfangreichen Maßnahmenkatalogs sicherzustellen. Erzwungene Sparmaßnahmen innerhalb der Fakultäten werden die Qualität der Lehre deutlich verschlechtern und so die Ziele des Masterplans konterkarieren.“
Geplant ist beispielsweise die Einführung eines ambulanten Pflichtquartals für alle Studierenden außerhalb bislang etablierter Lehrstrukturen. „Allein für die Einführung des ambulanten Pflichtquartals erwarten wir zusätzliche Kosten in Höhe von 30 bis 40 Mio. Euro pro Jahr“, betont Frank Wissing, Generalsekretär des MFT. Ein ambulantes Pflichtquartal erfordert eine massive Erhöhung der Anzahl qualitätsgesicherter Lehrpraxen und führt bei den Fakultäten zu erheblichen Mehrkosten, die bisher nicht abgebildet sind und nicht durch interne Umschichtungen abgedeckt werden können. Deutlich mehr Lehrpraxen müssen rekrutiert und ihre Lehrqualität sichergestellt werden. Aufwandsentschädigungen für die Praxisinhaber, aber auch für die Studierenden, längere Anfahrtswege oder Übernachtungskosten sowie ein deutlich kleinteiligerer Koordinierungsaufwand treiben die Kosten in die Höhe. Auch neue Lehr- und Prüfungsformate werden einen drastischen Mehraufwand und kapazitätsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen.
„Und das ambulante Pflichtquartal ist nur eine von den rund 40 Maßnahmen, die derzeit in der Diskussion sind“, so Wissing weiter, „Wir erwarten daher insgesamt noch weitaus höhere Kosten für die Umsetzung des Masterplans als die rund 80 Mio. Euro pro Jahr, die von der Politik bislang sehr optimistisch geschätzt werden“. Die erfolgreiche Umsetzung des Masterplans kann daher nur durch ein belastbares Finanzierungskonzept von Bund und Ländern sowie die inhaltliche Einbeziehung aller Verantwortlichen gelingen.
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