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16. Juli 2018

Presseerklärung zur gemeinsamen Entwicklung von NKLM und GK



Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) und die Gegenstandskataloge (GK), in denen die Inhalte der Staatsexamina der Humanmedizin definiert sind, werden zukünftig gemeinsam weiterentwickelt.

Im Frühjahr 2017 wurde der Masterplan Medizinstudium 2020 von Bund und Ländern beschlossen. Der Masterplan fasst eine Vielzahl von Maßnahmen zusammen, die auf eine Neustrukturierung des Medizinstudiums, Veränderungen beim Zugang zum Medizinstudium sowie auf Nachwuchsgewinnung für eine flächendeckende hausärztliche Versorgung zielen. Im Hinblick auf die Neustrukturierung des Medizinstudiums sieht der Masterplan eine kompetenzorientierte Ausgestaltung der ärztlichen Ausbildung vor. Dazu soll der 2015 veröffentlichte NKLM weiterentwickelt werden. Zudem sollen durch das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) die in den Gegenstandskatalogen definierten Inhalte der Staatsprüfungen kompetenzorientiert weiterentwickelt werden. NKLM und GK definieren damit ein Kerncurriculum, das dafür sorgt, dass zukünftige Ärzte bundesweit unabhängig vom Ausbildungsort ein hohes Niveau aufweisen. Über das Kerncurriculum hinausgehende Themen können von den Fakultäten zusätzlich im NKLM festgelegt und entsprechend markiert werden.

Für die Studierenden ist es – wie auch im Gutachten des Wissenschaftsrats 2014 gefordert – zentral, dass die fakultären Lerninhalte und Prüfungen mit den Staatsexamina abgestimmt sind. Die nach intensiver einjähriger Diskussion jetzt konsensuell beschlossene gemeinsame Weiterentwicklung der GK und des NKLM wird den Studierenden eine höhere Sicherheit hinsichtlich des am Ende des Studiums von Ihnen erwartete Kompetenzniveaus und für ihren ersten Arbeitseinsatz vermitteln.

Nachdem am 08.05.2018 die erste Sitzung der GK-Kommission unter Leitung von Frau Prof. Dr. Jana Jünger (IMPP) stattfand, wurde am 01.06.2018 auch die NKLM-Kommission unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Matthias Frosch (MFT) formal eingesetzt. Beide Kommissionen sind in ihren Verfahren und den jeweiligen Mitgliedern eng aufeinander abgestimmt. Damit sind neben dem IMPP und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) auch die zuständigen Bundes- und Landesministerien, die im Masterplan genannten sowie weiteren Interessenvertreter innerhalb des Gesundheitswesens in den gemeinsamen Prozess der GK- und NKLM-Entwicklung eingebunden.

In 24 gemeinsamen Arbeitsgruppen mit bisher über 300 Fachvertretern aus Fakultäten und Fachgesellschaften werden bis 2020 die Lernziele miteinander abgestimmt. Zusätzlich sind über 40 Studierende und Vertreter der jungen Kammer intensiv in den Prozess und die Arbeitsgruppen eingebunden. Gemeinsam wird damit in enger Abstimmung zwischen MFT und IMPP die Grundlage für die im Masterplan Medizinstudium 2020 geforderte Neuausrichtung des Medizinstudiums geschaffen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die beiden Geschäftsstellen in Mainz und Berlin gerne zur Verfügung.

  • GK-Geschäftsstelle am IMPP, Leitung: Elisabeth Helbig, Mail: ehelbig@impp.de
  • NKLM-Geschäftsstelle beim MFT, Leitung: Dr. med. Olaf Ahlers, Mail: ahlers@nklm.de

Ansprechpartner für Ihre Fragen

N.N.

Katharina Lemcke

+49 (0)30 6449-8559-13
verband@medizinische-fakultaeten.de

Dr. Christiane Weidenfeld

(in Elternzeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

+49 (0)30 6449-8559-0
weidenfeld@medizinische-fakultaeten.de

Richard Blomberg

Richard Blomberg

Politische Kommunikation

+49 (0)30 6449-8559-18
blomberg@medizinische-fakultaeten.de