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12. Juni 2026

Schnellere Berufsanerkennung – ohne Abstriche bei der Ausbildungsqualität



Der Medizinische Fakultätentag (MFT) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen schneller anzuerkennen. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland sind zügige und transparente Verfahren ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen. Nachbesserungsbedarf sieht der MFT jedoch bei der geplanten Prüfung für Ärzt:innen aus Drittstaaten und bei den neuen Regelungen für das Praktische Jahr, das als zentrale Lernphase der klinisch-praktischen Ausbildung nicht geschwächt werden darf.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der ärztlichen und zahnärztlichen Approbationsordnung vorgelegt. Er ergänzt die Gesetzesvorlage aus dem vergangenen Jahr und soll die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen beschleunigen. Bislang werden Ausbildungsinhalte aufwändig anhand von Unterlagen verglichen; festgestellte Defizite müssen anschließend in einer Prüfung ausgeglichen werden. Künftig soll eine Kenntnisprüfung unmittelbar über die Berufszulassung entscheiden. So können gut qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten ihre beruflichen Kenntnisse schneller in das deutsche Gesundheitssystem einbringen. Transparentere Verfahren erleichtern zudem ihre berufliche und persönliche Integration.

Entscheidend ist, dass die Beschleunigung nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfungen geht. Die Standards des Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen nicht unterlaufen werden. Die Sicherheit der Patient:innen muss höchste Priorität behalten. Der MFT begrüßt daher, dass Ärzt:innen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat künftig in einer mündlich-praktischen Prüfung zeigen sollen, dass sie Patient:innen untersuchen, Krankengeschichten erheben und medizinische Sachverhalte verständlich auf Deutsch dokumentieren können. Positiv ist ebenfalls, dass für den eigentlichen Prüfungsteil mehr Zeit vorgesehen ist als bislang.

Die geplante Prüfung erscheint aus Sicht des MFT dennoch nicht umfassend genug. Sie soll künftig allein darüber entscheiden, ob Ärzt:innen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat ihren Beruf in Deutschland eigenverantwortlich ausüben dürfen. Anders als bei der abschließenden staatlichen Prüfung für Medizinstudierende in Deutschland sind jedoch keine objektiven Kriterien für das Bestehen benannt. Auch soll die Prüfungskommission von drei auf zwei Personen verkleinert werden. Der MFT fordert, einen digitalen, kompetenzorientierten Prüfungsteil vorzuschalten und die Prüfung an Patient:innen, wie in anderen Fächern, mit drei Prüfenden durchzuführen.

„Wir brauchen schnellere und transparentere Verfahren, damit gut qualifizierte Fachkräfte möglichst rasch ärztlich tätig werden können“, so Professor Dr. Martina Kadmon, Präsidentin des MFT. „Dies ist angesichts des Fachkräftemangels eine wichtige politische Aufgabe. Beschleunigung darf aber nicht mit Abstrichen bei der Prüfungsqualität verbunden sein. Wenn objektive Kriterien für das Bestehen fehlen, kommt der sorgfältigen Beurteilung durch die Prüfenden eine besonders große Bedeutung zu. Die Prüfungskommission zu verkleinern, ist daher der falsche Weg.“

Nachbesserungsbedarf sieht der MFT auch bei den vorgeschlagenen Regelungen für das Praktische Jahr, den letzten Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums. Zusätzlich zu den bislang zulässigen 30 Fehltagen über das gesamte PJ sollen Studierende zehn weitere Tage mit ärztlichem Attest fehlen dürfen. In einem einzelnen Ausbildungsabschnitt könnten so bis zu 30 Fehltage anfallen. Das entspricht sechs von insgesamt 16 Wochen und ist aus Sicht des MFT zu umfangreich. Denn im Praktischen Jahr wenden Studierende die im Studium erworbenen Kenntnisse unter Anleitung an und vertiefen ihre klinisch-praktischen Fähigkeiten. Umfangreiche Fehlzeiten können das Erreichen dieses Ausbildungsziels gefährden und die Wirksamkeit dieser wesentlichen Lernphase schwächen.

Auch bei der geplanten Neuregelung der Vergütung im Praktischen Jahr muss die Qualität der Ausbildung im Mittelpunkt stehen. Empfehlungen dazu hat der MFT erst kürzlich veröffentlicht (Weiterentwicklung Medizinstudium). Nach dem Referentenentwurf soll die bisherige Obergrenze für Geld- und Sachleistungen aufgehoben werden. Krankenhäuser könnten damit künftig unterschiedlich hohe Vergütungen zahlen und insbesondere im ländlichen Raum Anreize für Studierende schaffen. Angesichts des erheblichen Spardrucks, unter dem Universitätsklinika und Medizinische Fakultäten stehen, dürften dafür jedoch kaum finanzielle Spielräume bestehen.

Ausdrücklich begrüßt der MFT die Möglichkeit, eine in einem Drittstaat begonnene ärztliche Ausbildung in Deutschland fortzuführen, wenn sie dort aus besonderen, nicht selbst verschuldeten Gründen nicht abgeschlossen werden konnte, etwa aufgrund eines Krieges. Betroffene Personen sollen nach einer staatlichen Prüfung in das Praktische Jahr eintreten und anschließend die reguläre Abschlussprüfung ablegen können. Damit wird sichergestellt, dass sie das deutsche Ausbildungsniveau erreichen.

Positiv bewertet der MFT schließlich, dass die Belange von Studierenden mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder in besonderen Lebenslagen, insbesondere während Schwangerschaft und Stillzeit, im Referentenentwurf ausdrücklich berücksichtigt werden. Damit vollzieht die Approbationsordnung nach, was an den Medizinischen Fakultäten bereits gelebte Praxis ist.


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