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1. März 2018

Zulassungsverfahren Medizin: Nach dem Verfassungsgerichtsurteil muss die Politik nun entschlossen neue Wege gehen



In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts legen der Medizinische Fakultätentag e.V. (MFT) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) ihren überarbeiteten Vorschlag für ein transparentes Modell der Studierendenauswahl in der Medizin vor.

Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts ist die Wartezeitquote praktisch nicht mehr zu halten und auch die Vergabe allein nach der Abiturnote ist nur in geringem Umfang verfassungskonform. Deshalb schlagen MFT und bvmd die Abschaffung dieser Quoten vor. Stattdessen sollen neben der Abiturnote in gleicher Gewichtung ein medizinspezifischer Studierfähigkeitstest und auch soziales Urteilsvermögen sowie berufspraktische Erfahrungen in den Auswahlprozess mit einfließen. Und zwar bundesweit einheitlich. Nach Abzug der Vorabquote für Härtefälle etc. soll die Hälfte der Plätze entsprechend dieser Kriterien zentral vergeben werden. Die zweite Hälfte der Plätze wird im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben, das sich an dem ersten, bundeseinheitlichen Verfahrensschritt orientiert, aber durch individuelle Test- und Interviewverfahren am Hochschulort erweitert werden kann.

Dieser überarbeitete Vorschlag von MFT und bvmd wurde aus verfassungsrechtlicher Perspektive begutachtet und als den neuen Anforderungen genügend bewertet.

„Die Einbeziehung der Fakultäten und der Studierenden in die Neugestaltung des Zulassungsverfahrens ist essentiell, da diese die notwendige Expertise hinsichtlich der Eignungskriterien und der Verfahrensabläufe besitzen und eine tragende Rolle bei der praktischen Umsetzung des neuen Verfahrens spielen werden“, betont Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT. „Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht eng gesetzten Frist müssen die Eckpunkte für ein neues Verfahren bereits in diesem Sommer feststehen.“

Bvmd und MFT sehen in der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich gewordenen Neugestaltung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium eine große Chance, einen viel kritisierten Prozess anhand evidenzbasierter Eignungskriterien künftig sowohl zielführender als auch fairer und transparenter zu gestalten.

„Durch diese Änderung der Rechtslage ergibt sich für Deutschland zudem die womöglich einmalige Chance, die daraus resultierenden Änderungen in der Studierendenauswahl von Anfang an wissenschaftlich zu evaluieren. Dadurch können die von uns auf Basis der relevanten aktuellen Literatur gewählten Kriterien im Laufe der Zeit gegebenenfalls zielgerichtet angepasst werden“, ergänzt Peter Jan Chabiera, Vizepräsident für Externes der bvmd.

Die gemeinsame Stellungnahme ist unter dem Titel Verfassungskonformes Modell der Studierendenauswahl in der Medizin auf den Webseiten der bvmd und des MFT abrufbar:

https://www.bvmd.de/fileadmin/user_upload/2018-03_Verfassungskonformes_Modell_der_Studierendenauswahl_in_der_Medizin.pdf

https://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/uploads/2018/03/neues-Zulassungsverfahren-nach-BVerfG-MFT-bvmd_final.pdf

Über die bvmd

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) ist die legitimierte Vertretung der mehr als 90.000 Medizinstudierenden in Deutschland. Sie ist der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen der bundesweit 38 medizinischen Fakultäten und Fachbereiche.

Über den MFT

Der MFT Medizinische Fakultätentag ist der Zusammenschluss der Medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten Deutschlands, die in über 70 verschiedenen Studiengängen für die Ausbildung von rund 93.000 Studierenden der Human- und Zahnmedizin sowie der Gesundheitswissenschaften Sorge tragen.

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