29. Januar 2020
Seit 29. November 2019 liegt ein Arbeitsentwurf zur neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen vor. Auf Einladung des BMG hat der MFT am 24. Januar 2020 gemeinsam mit dem VUD als Deutsche Hochschulmedizin e.V. eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt. Positiv zu bewerten ist vor allem die Ausweitung der Kompetenzorientierung des Medizinstudiums und die Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) unter Federführung des MFT. Auch die longitudinale Verankerung der Wissenschaftlichkeit und digitaler Kompetenzen im Studium ist zu begrüßen – eine Forderung, die seit längerem von beiden Verbänden geäußert wurde.
Daher überrascht es umso mehr, dass die im Entwurf geplante Innovationsklausel nicht nur auf eine Verkürzung des Medizinstudiums zielt, sondern zu Lasten eben der Wissenschaftlichkeit geht. Diese Regelung soll eine um ein Jahr verkürzte Ausbildungsdauer ermöglichen. Damit steht sie in deutlichem Widerspruch zu den Zielen des Masterplans und zur Gestaltung des Medizinstudiums als universitäres Studium. Freiräume für innovative Inhalte werden so nicht mehr möglich sein.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Umsetzung der ambulanten Lehre in der Allgemeinmedizin. Der Entwurf sieht zu viele verpflichtende Veranstaltungen im Fach Allgemeinmedizin vor, so zum Beispiel insgesamt acht Wochen Blockpraktikum. Außerdem soll Allgemeinmedizin Pflichtfach im Praktischen Jahr sein. Entsprechend ist mit einem signifikant steigenden Betreuungsaufwand zu rechnen, der durch Lehrärzte gewährleistet werden muss. Darüber hinaus müssen die vielen Lehrpraxen akquiriert und deren Lehranteil qualitätsgesichert werden. Rechnet man die vorgesehenen Betreuungsaufwände in der Allgemeinmedizin zusammen, wären gemäß Arbeitsentwurf jährlich mindestens rund eine Million Stunden aus der allgemeinmedizinischen Versorgung in die Betreuung und Prüfung von Studierenden umzuschichten. Dies bedeutet eine kaum leistbare organisatorische und personelle Mehrbelastung für Fakultäten und Praxen. Außerdem konterkariert dies die Absicht, die allgemeinmedizinische Versorgung zu stärken.
Auch finanziell dürfte die Gesamtrechnung zur neuen Approbationsordnung schwerlich aufgehen. Denn es fehlt weiterhin an einem belastbaren Finanzierungskonzept für die Umsetzung. Die Deutsche Hochschulmedizin hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die angestrebten Reformziele nicht kostenneutral umsetzen lassen.