23. Januar 2017

Entwicklung und Perspektiven des Hochschul- und Wissenschaftssystems – unter besonderer Berücksichtigung von Art. 91 b Grundgesetz“



Zum Öffentlichen Fachgespräch „Entwicklung und Perspektiven des Hochschul- und Wissenschaftssystems – unter besonderer Berücksichtigung von Art. 91 b Grundgesetz“ am 25. Januar 2017 im Deutschen Bundestag hat die Deutsche Hochschulmedizin folgende Stellungnahme abgegeben:

Die medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika verbinden in einer einzigartigen Weise Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Daraus resultieren Innovationen,welche für den Wissenschafts-, Gesundheits- aber auch Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar sind. Dafür bedarf es hochwertig ausgestattete Infrastrukturen, welche auch im internationalen Wettbewerb bestehen können. Der Erhalt und die Erneuerung dieser Strukturen sind teuer und übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten der Bundesländer. Aus diesem Grund sollte der Bund die Hochschulmedizin über die Initiativen der Länder hinaus verstärkt unterstützen.


Katharina Lemcke

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Richard Blomberg

Richard Blomberg

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