21. Januar 2021
Seit 17. November 2020 liegt der Referentenentwurf zur neuen Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen vor. Auf Einladung des BMG hat der MFT am 15. Januar 2021 gemeinsam mit dem VUD als Deutsche Hochschulmedizin e.V. eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt.
Positiv hervorzuheben ist das Bestreben, das Medizinstudium gemäß Masterplan Medizinstudium 2020 noch stärker als bislang kompetenzorientiert auszugestalten. Dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) wird dabei zurecht eine zentrale Funktion zugesprochen, im Detail gilt es diese aber noch weiter zu schärfen. Ferner wird begrüßt, dass dem MFT explizit die Verantwortung für die Weiterentwicklung des NKLM zugeschrieben wird. Der MFT wird diese Aufgabe auch weiterhin verantwortungsvoll wahrnehmen. Er unterstützt zudem die Modularisierung und die Verschränkung der vorklinischen und klinischen Inhalte im Rahmen eines Z-Curriculums.
Ein erhebliches Defizit des Entwurfs besteht in dem Fehlen einer soliden Abschätzung der zur Umsetzung erforderlichen Mehrkosten und einer belastbaren Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Im Frühjahr 2020 hatte der MFT eine detaillierte Kostenschätzung auf der Basis des Arbeitsentwurfs zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung erstellt. Auf der Basis der Änderungen des vorliegenden Referentenentwurfs kann davon ausgegangen werden, dass die Transitions- wie auch Dauerkosten noch höher ausfallen.
Neben den offenen Finanzierungsfragen ergeben sich auch eine Reihe von organisatorischen Hürden und umzusetzenden Vorgaben, die sich den Durchgriffsmöglichkeiten der Universitäten weitgehend entziehen. Insbesondere bei den staatlichen Prüfungen muss daher die Umsetzungs- und Sicherstellungsverantwortung der Landesprüfungsämter klarer als bislang formuliert werden. Auch bezüglich des Umfangs und der überregulierten Ausgestaltung der staatlichen Prüfungen gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf, den wir nachfolgend darstellen.
Die wesentlichen Aspekte des Referentenentwurfs, bei denen die Deutsche Hochschulmedizin erheblichen Änderungsbedarf sieht, sind in der nachfolgenden Stellungnahme aufgeführt.