Die Unterzeichnenden begrüßen den Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in seiner Intention, die Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent voranzutreiben und zentrale Voraussetzungen für ein modernes, datenbasiertes Primärversorgungssystem sowie für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation zu schaffen. Damit wird ein Rahmen adressiert, der es ermöglicht, Versorgungsprozesse systematisch zu analysieren, evidenzbasiert weiterzuentwickeln und Innovationen schneller in die Regelversorgung zu überführen. Der Entwurf adressiert dabei wesentliche Handlungsfelder – von der besseren Nutzbarmachung von Gesundheitsdaten über die Umsetzung der EHDS-Verordnung bis hin zur Weiterentwicklung von Interoperabilität, Telematikinfrastruktur und digitaler Kommunikation.
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