Die unterzeichnenden Verbände begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) parallel zur Novellierung des „Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes – TierSchG“ nun auch die TierSchVersV aktualisieren will. Beide zusammen ergeben ein rechtliches Gesamtbild. Konsequenterweise muss deshalb nach Verabschiedung von TierSchG und TierschVersV zeitnahe eine tierwohlfördernde und zugleich wissenschaftsunterstützende Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des TierSchG in Angriff genommen werden. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2000 und führt auf Grund der
Weiterentwicklung des Tierschutzrechts und des wissenschaftlichen Fortschritts regelmäßig zu Unsicherheit bei Behörden und Wissenschaft.