6. Februar 2023

WissZeitVG in der wissenschaftlich-ärztlichen Ausbildung: Längere Vertragslaufzeiten und nicht Fristverkürzungen sind die Lösung.



Schon heute liegt der Anteil der unbefristet Beschäftigen sowohl bei den Ärzt:innen wie auch nicht-ärztlichen Mitarbeitenden in der Universitätsmedizin gleichermaßen bei rund 45%. Der überwiegende Anteil der letztgenannten Gruppe ist in der Forschung mit Personalverantwortung tätig, rund 10% von ihnen nehmen Aufgaben in der Krankenversorgung wahr. Das zeigt, dass die Bedingungen für eine wissenschaftliche Karriere in der Universitätsmedizin im Rahmen des derzeit geltenden WissZeitVG insgesamt günstig sind. Weder für die ärztlichen noch für die nichtärztlichen Mitarbeitenden besteht ein zu ändernder Regelungsbedarf bei der Befristungsdauer in den Qualifizierungsphasen.


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