Die Famulatur ist ein viermonatiges praktisches Pflichtpraktikum, welches gemäß der Approbationsordnung während des Medizinstudiums zur Erlangung der Approbation absolviert werden muss.

Zweck der Famulatur ist nach § 7 der ÄApprO 2002 erste Erfahrungen mit dem ärztlichen Alltag und der Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung zu bekommen.

Um einen umfassenden Einblick für die Studierenden zu bieten, sind die insgesamt vier Monaten untergliedert in:

  • Zwei Monate in einem Krankenhaus oder stationären Rehabilitationseinrichtung
  • Ein Monat in einer Einrichtung für ambulante Krankenversorgung
  • Ein Monat in einer Einrichtung für hausärztliche Versorgung

Dies ist während der unterrichtsfreien Zeit nach Bestehen der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zu absolvieren und ist Voraussetzung zur Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Die Suche nach Famulaturstellen läuft auf Eigeninitiative der Studierenden und außerhalb der Universitäten. Die Bescheinigung über die Ableistung der Famulatur ist nach Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) bei den jeweiligen zuständigen Landesbehörden einzureichen.

Der eine Monat Famulatur in hausärztlicher Versorgung muss in Deutschland absolviert werden, für die anderen beiden Teilbereichen ist eine Anrechnung der Famulatur auch über Einrichtungen im Ausland möglich (§7 Abs. 3).

In Famulaturbörsen können sich Studierende im Internet über ihre Erfahrungen an Einsatzorten austauschen.

 


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