Die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) regelt das Medizinstudium. Ziel der ärztlichen Ausbildung, die zur Approbation führt, ist laut ÄApprO „der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist.“ Da sich die Inhalte des Medizinstudiums weiterentwickeln, wurde auch die ÄApprO in der Vergangenheit immer wieder angepasst. Entsprechend macht die Veröffentlichung des Masterplans Medizinstudiums 2020 eine erneute Reform der ÄApprO notwendig. Hierfür hat das Bundesministerium für Gesundheit im November 2020 einen Referentenentwurf vorgelegt, der in absehbarer Zeit zur Verabschiedung einer neuen ÄApprO führen wird.