Der/ Die Dekan/in führt als gewählte/r Professor/in für 2-6 Jahre – je nach Hochschule und Landesrecht- seine Fakultät/ Fachbereich an der Universität. Er/Sie steht dem Dekanat vor, welches sich aus den Studiendekanen/innen für z.B. Lehre und Forschung zusammensetzt. Der/ Die jeweilige Studiendekan/in (auch Prodekan/in genannt) unterstützt wird den/die Dekan/in seiner/ihrer Arbeit. Weiterhin steht er dem/der Fakultätsgeschäftsführer/in vor. Nach ihrer Amtszeit kehren Dekane/Dekaninnen zu ihrer Tätigkeit als normale Professoren/innen zurück.

Universitäten agieren in Selbstverwaltung, weshalb dem/der Dekan/in als Vorsteher/in der Fakultät/ des Fachbereichs große Verantwortung obliegt:

  • Finanzverantwortung
  • Personalverantwortung
  • Koordination und Organisation des Lehrbetriebs, Kontrolle der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung
  • Integrationsfunktion der Interessen der innerfakultären Anspruchsgruppen
  • Bindeglied zwischen Hochschulleitung und Fakultät
  • Rechenschaftspflicht gegenüber dem Fakultätsrat.

Die Rechtsbefugnisse, die ein/e Dekan/in hält, variieren je nach Landesgesetz und Hochschule.


Katharina Lemcke

Sekretariat

+49 (0)30 6449-8559-13
verband@medizinische-fakultaeten.de

Dr. Christiane Weidenfeld

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

+49 (0)30 6449-8559-0
weidenfeld@medizinische-fakultaeten.de

Richard Blomberg

Richard Blomberg

Politische Kommunikation

+49 (0)30 6449-8559-18
blomberg@medizinische-fakultaeten.de