Medizinische Studienangebote privater Träger in Deutschland



Neben den staatlich finanzierten Medizinischen Fakultäten, die kostenfreie Studienplätze anbieten, existieren seit einiger Zeit verschiedene Angebote nichtstaatlicher Medizinerausbildung in Deutschland.

Diese Einrichtungen unterscheiden sich erheblich von den regulären Universitätsmedizinstandorten, die eine enge räumliche und inhaltliche Verzahnung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung etabliert haben. Begünstigt wurde und wird diese Entwicklung durch die enorme Nachfrage nach Medizinstudienplätzen. Die Medical Schools verlangen jedoch hohe Studiengebühren.



Herausforderungen

  • Medial Schools dürfen den Studiengang Medizin nicht „entakademisieren“ und einen reinen Unterricht am Krankenbett anbieten.
  • Das Medizinstudium verlangt im Sinne des Patientenwohls nach einer hochwertigen und qualitätsgesicherten Ausbildung. Dies verbietet reine Geschäftsmodelle und erfordert eine Aufsicht durch die Länder sowie Begutachtung durch Experten.
  • Private Einrichtungen müssen wie staatliche Einrichtungen transparent sein. (Qualifikationen Lehrpersonal? Universitäre Infrastrukturen? Rechtsgrundlagen für den Studienbetrieb? Wie funktioniert die Qualitätssicherung?)
  • Länderübergreifende Modelle erfordern eine Entwicklung von Qualitätsstandards und eine Qualitätssicherung auf europäischer Ebene.

Konzept Franchise


Viele private Medical Schools in Deutschland umgehen die strengen Anforderungen der deutschen Approbationsordnung, die Hochschulgesetze und die geregelte Zulassung, indem sie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen einer deutschen Einrichtung (z. B. einem Krankenhaus) und einer europäischen Hochschule eingerichtet haben. Dies wird durch die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht. Auf Basis des europäischen Freizügigkeitsgrundsatzes und der EU-Richtlinie 2005/36/EG, welche die Berufsanerkennung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU regelt, erwerben die Studierenden einen ausländischen Abschluss und können diesen in der Regel in Deutschland anerkennen lassen.

Die EU-Richtlinie gibt für die Anerkennung einen weiten Rahmen vor: Es reichen „5 500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität.“ Es ist demnach Aufgabe der ausländischen Hochschule und des Staates, über vertragliche Regelungen mit der deutschen Einrichtung den Anforderungen einer universitären Ausbildung gerecht zu werden.

 


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