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2. Dezember 2019

Approbationsordnung Medizin: Großer Wurf mit vielen Herausforderungen



Der Medizinische Fakultätentag sieht die zukünftige Kompetenzorientierung des Medizinstudiums und insbesondere die explizitere Verankerung der Themen Digitalisierung, Wissenschaftskompetenz und Patientensicherheit positiv. Die vorgeschlagene Möglichkeit der Verkürzung des Medizinstudiums auf fünf Jahre im Rahmen einer sogenannten Innovationsklausel steht allerdings im Widerspruch zu diesen Zielen.

Mit dem Arbeitsentwurf zur neuen Approbationsordnung vom 29. November 2019 legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine konkrete Diskussionsgrundlage vor, wie das Medizinstudium gemäß der Vorschläge im Masterplan Medizinstudium 2020 weiterentwickelt werden soll. Die in dem Entwurf erstmalig verankerte Ausrichtung am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der maßgeblich vom Medizinischen Fakultätentag (MFT) getragen wird, soll prägend für die kompetenzorientierte Lehre und die Prüfungen im zukünftigen Medizinstudium sein. Auch die Digitalisierung der Medizin und die Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums werden nun explizit verankert. „Dies sind Themen, deren Wichtigkeit der Medizinische Fakultätentag schon lange betont und zu denen wir auch mit der Weiterentwicklung des NKLM einen wesentlichen Beitrag leisten“, sagt Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Herausforderungen, denen sich die Fakultäten stellen müssen, werden beispielsweise die Umsetzung von OSCE-Prüfungen im Staatsexamen oder die Rekrutierung einer großen Zahl allgemeinmedizinischer Lehrpraxen sein. Diese und weitere Maßnahmen werden sicherlich umfangreiche zusätzliche Ressourcen und Finanzierungen erfordern und auf ihre kapazitätsrechtlichen Auswirkungen zu prüfen sein.

Kritisch sieht der MFT eine sogenannte Innovationsklausel, die eine Verkürzung der Studiendauer um ein Jahr zum Ziel hat. Dies soll unter anderem dadurch ermöglicht werden, dass die Zeiten für das Praktische Jahr reduziert werden können oder die im Entwurf neu eingeführte wissenschaftliche Projektarbeit im Rahmen dieser Klausel wieder entfallen kann.

„Mit der Innovationsklausel das Studium deutlich zu verkürzen, und das auf Kosten der praktischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Kompetenzen, ist mit der Zielsetzung des Masterplans, die Patientensicherheit zu stärken, schwer zu vereinbaren“, so Frosch. „Möchte man wirkliche Innovationen im Medizinstudium ermöglichen, braucht es weniger kleinteilige staatliche Regulation. In diese Richtung sollte eine solche Innovationsklausel wirken“, so Frosch weiter. Wie dies gehen kann, zeigen die bereits laufenden Modellstudiengänge, auf die sich die neue Approbationsordnung an vielen Stellen bezieht. Dort sind viele Ziele des Masterplans bereits heute umgesetzt, weil die Fakultäten Teile der Staatsexamensprüfungen in Eigenregie ersetzen und so das Studium zeitlich und inhaltlich flexibler gestalten können.

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