Tierversuche – in der medizinischen Forschung notwendig



Tierversuche sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundlagenforschung und Therapieentwicklung. Zahlreiche medizinische Durchbrüche wären ohne sie undenkbar. In der Arzneimittelzulassung sind Tierversuche sogar rechtlich vorgeschrieben. Gleichzeitig ist die Nutzung von Tieren immer wieder Gegenstand kritischer Reflexion und ethischer Abwägung in Wissenschaft und Gesellschaft. Daher stehen Forscherinnen und Forscher, aber auch Wissenschaftsorganisationen fortlaufend in der Verantwortung zu erklären, weshalb Tierversuche notwendig sind und an welchen Stellen sie mittel- oder langfristig ersetzt werden können.

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) und ihre Standorte fühlen sich dieser Reflexion und Diskussion verpflichtet. Sie ist kooperatives Mitglied der durch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen getragenen Organisation „Tierversuche verstehen“ (TVV) und sie unterstützt die gemeinsame Transparenzinitiative Tierversuche der Deutschen Forschungsgemeinschaft und von TVV.

Viele medizinische Errungenschaften wie Herzschrittmacher, Organtransplantationen, aber auch die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Corona-Virus wären ohne Tierversuche nicht möglich gewesen. Deshalb werden an unseren Standorten der Universitätsmedizin Tierversuche in der Forschung durchgeführt. Dabei werden zum Beispiel Nebenwirkungen neuer Therapieansätze geprüft, bevor diese zum ersten Mal in klinischen Studien am Menschen getestet werden können.

Zur Bewertung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen dient das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine), an das sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler halten müssen. Ziel dieses Prinzips ist, Tierversuche vollständig zu vermeiden und die Zahl der Tiere und ihr Leiden in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Denn Tierversuche dürfen in der Europäischen Union nur dann durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen um eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten. Jeder Tierversuch muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

Die Rechtslage zur Zulassung und Durchführung von Tierversuchen ist in Deutschland grundsätzlich gleich, ganz gleich, wo geforscht wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich die Genehmigungsverfahren in einigen Bundesländern extrem in die Länge ziehen und dabei rechtlich vorgegeben Fristen durch die Behörden nicht eingehalten werden. Das schafft nicht nur Unsicherheit bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, es verzögert auch wichtige Forschungsansätze. Die DFG hat in einer Stellungnahme auf dieses Problem hingewiesen.

An vielen Standorten der Hochschulmedizin wird an Alternativmethoden zu Tierversuchen geforscht, insbesondere auch im Bereich der Prüfung von Wirkstoffen. Dafür ist die entsprechende Forschungsförderung durch Bund, Länder, DFG, EU und Industrie maßgeblich. Mittlerweile ist eine Vielzahl solcher Alternativmethoden in der Anwendung. Die regionalen 3R-Zentren unterstützen Standorte bei der nachhaltigen Implementierung dieser neuen Ansätze. Jedoch stoßen Alternativmethoden dort an ihre Grenzen, wo es um die Simulation von verzweigten Vorgängen im menschlichen Körper geht. Komplexe systemische Interaktionen und einen ganzheitlichen Blick auf den gesamten Organismus können sie nicht darstellen. Auf Tierversuche wird die Wissenschaft deshalb in absehbarer Zeit nicht gänzlich verzichten können.




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