Tierversuche – in der medizinischen Forschung notwendig



Aktualisiert am 15. Mai 2026

Tierversuche sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundlagenforschung und Therapieentwicklung. Zahlreiche medizinische Durchbrüche wären ohne sie undenkbar. In der Arzneimittelzulassung sind Tierversuche sogar rechtlich vorgeschrieben. Gleichzeitig ist die Nutzung von Tieren immer wieder Gegenstand kritischer Reflexion und ethischer Abwägung in Wissenschaft und Gesellschaft. Daher stehen Forschende, aber auch Wissenschaftsorganisationen fortlaufend in der Verantwortung zu erklären, weshalb Tierversuche notwendig sind und an welchen Stellen sie mittel- oder langfristig ersetzt werden können.

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) und ihre Standorte fühlen sich dieser Reflexion und Diskussion verpflichtet. Die DHM ist kooperatives Mitglied der durch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen getragenen Organisation Tierversuche verstehen (TVV) und sie unterstützt die gemeinsame Transparenzinitiative Tierversuche von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) und TVV.

Viele medizinische Errungenschaften wie Herzschrittmacher, Organtransplantationen, aber auch die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Coronavirus wären ohne Tierversuche nicht möglich gewesen. Deshalb werden an unseren Standorten der Universitätsmedizin Tierversuche in der Forschung durchgeführt. Dabei werden zum Beispiel Nebenwirkungen neuer Therapieansätze geprüft, bevor diese zum ersten Mal in klinischen Studien am Menschen getestet werden können.

Ethische Abwägung: Replace, Reduce, Refine

Zur Bewertung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen dient das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine), an das sich Wissenschaftler:innen halten müssen. Ziel dieses Prinzips ist, Tierversuche wann immer möglich vollständig zu vermeiden und ansonsten die Zahl der Tiere und deren Leiden in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Denn Tierversuche dürfen in der Europäischen Union nur dann durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen. Jeder Tierversuch muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

Die Rechtslage zur Zulassung und Durchführung von Tierversuchen ist in Deutschland grundsätzlich überall gleich, ganz egal, wo geforscht wird. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich die Genehmigungsverfahren in einigen Bundesländern extrem in die Länge ziehen und dabei rechtlich vorgegebene Fristen durch die Behörden nicht eingehalten werden. Das schafft nicht nur Unsicherheit bei den Wissenschaftler:innen, es verzögert auch wichtige Forschungsansätze. Die DFG hat 2024 in einer Stellungnahme auf dieses Problem hingewiesen.

Alternative Methoden – und ihre Grenzen

An vielen Standorten der Hochschulmedizin wird an Alternativmethoden zu Tierversuchen geforscht, insbesondere auch im Bereich der Prüfung von Wirkstoffen. Dafür ist die entsprechende Forschungsförderung durch Bund, Länder, DFG, EU und Industrie maßgeblich. Mittlerweile ist eine Vielzahl solcher Alternativmethoden in der Anwendung. Regionale 3R-Zentren unterstützen Standorte bei der nachhaltigen Implementierung dieser neuen Ansätze. Jedoch stoßen Alternativmethoden dort an ihre Grenzen, wo es um die Simulation von verzweigten Vorgängen im menschlichen Körper geht. Komplexe systemische Interaktionen und einen ganzheitlichen Blick auf den gesamten Organismus können sie nicht darstellen. Auf Tierversuche wird die Wissenschaft deshalb in absehbarer Zeit nicht gänzlich verzichten können.




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