Die ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) oder auch Approbationsordnung für Ärzte ist eine rechtliche Regelung, die die Rahmenbedingungen und Anforderungen für das Medizinstudium festlegt. Sie definiert die Eckpunkte des Studiums, die gegeben sein müssen, um als approbierte Ärzt:innen in Deutschland praktizieren zu dürfen.
Die aktuelle Version der ‚Approbationsordnung für Ärzte‘ stammt von 2002. Sie regelt die Ausbildung, Prüfung und Approbation von Mediziner:innen in Deutschland und legt die Struktur des Medizinstudiums fest, das in mehrere Abschnitte gegliedert ist.
Das Medizinstudium in Deutschland hat eine Regelstudienzeit von sechs Jahren und drei Monaten und kann je nach Universität in zwei unterschiedlichen Studienmodellen absolviert werden: als Regelstudiengang oder als Modellstudiengang.
Es gliedert sich im klassischen Regelstudiengang in zwei Hauptabschnitte sowie das Praktische Jahr, welche jeweils durch eine Ärztliche Prüfung abgeschlossen werden.
• Vorklinischer Studienabschnitt: Der vorklinische Abschnitt des Medizinstudiums („Vorklinik“) dauert vier Semester und beinhaltet naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagenfächer wie Anatomie, Physiologie und Biochemie.
→ es folgt der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen, früher „Physikum“)
• Klinischer Studienabschnitt: Dieser Abschnitt der ärztlichen Ausbildung umfasst sechs Semester und konzentriert sich auf klinische Fächer wie z. B. Innere Medizin, Chirurgie und Pädiatrie. Studierende erwerben hier praktische Fähigkeiten und vertiefen ihr theoretisches Wissen.
→ es folgt der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (2. Staatsexamen)
• Praktisches Jahr: Im letzten Jahr des Studiums sind Studierende in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen praktisch tätig, um ihre klinischen Fähigkeiten unter realen Bedingungen zu festigen.
→ es folgt der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (3. Staatsexamen)
Rund ein Viertel der Standorte bieten einen sogenannten Modellstudiengang an, bei dem z. B. die strikte Trennung zwischen vorklinischem und klinischem Abschnitt aufgehoben ist und das „Physikum“ durch anderweitige Prüfungsäquivalente ersetzt werden kann oder das Praktische Jahr abweichend strukturiert ist.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen und des Praktischen Jahres erhalten Absolvent:innen auf Antrag die Approbation, welche zur eigenverantwortlichen Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.
Da sich die Inhalte des Medizinstudiums weiterentwickeln, wurde auch die ÄApprO in der Vergangenheit immer wieder in verschiedenen Punkten angepasst, zuletzt im Jahr 2023.
Als bedeutender Reformvorschlag war der Masterplan Medizinstudium 2020 geplant, der 2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Dieser Plan hatte das Ziel, das Medizinstudium praxisnäher zu gestalten und die Allgemeinmedizin zu stärken. Geplante Änderungen umfassten unter anderem die Integration klinischer Inhalte in den ersten Studienabschnitt sowie die Anpassung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium. Allerdings wurde die vollständige Umsetzung des Masterplans verzögert, da sich Bund und Länder bezüglich ihrer Finanzierungsverantwortung der sehr aufwändigen Reformen nicht einig wurden. Daher konnten viele der vorgesehenen Reformen bislang nicht an allen Universitäten in gleicher Weise realisiert werden.
Dennoch passen die Medizinischen Fakultäten ihre Curricula im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung regelmäßig an die Herausforderungen einer sich weiterentwickelnden Medizin an. Ein wichtiges Instrument ist dabei der 2015 erstmals veröffentlichte „Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM)“, der unter Einbindung aller Standorte fortlaufend weiterentwickelt wird.
Eine neue Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen kann – genau wie fortlaufende Änderungen an der bestehenden ÄApprO – durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eingeführt werden. Dieses muss innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Bundesrat genehmigt werden.
Für die Umsetzung im Rahmen des Medizinstudiums sind die Medizinischen Fakultäten an den Universitäten verantwortlich. Die Bundesländer üben die Aufsicht über die Hochschulen aus und verantworten die Staatsexamensprüfungen.
Der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) ist ein Empfehlungswerk im Sinne einer „Mindestanforderung“ für die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen von Medizinstudierenden in Deutschland. Ziel ist, dass alle Absolvent:innen des Medizinstudiums über das erforderliche Wissen, die praktischen Fähigkeiten und Haltungen verfügen, um eigenverantwortlich als Ärzt:innen tätig zu sein. Der NKLM dient somit der Qualitätssicherung in der medizinischen Ausbildung und trägt zur Sicherheit der Patient:innen bei.
Im Entwurf einer neuen ÄApprO wurde der NKLM als verbindliche Grundlage der Kerncurricula der Fakultäten genannt.
Auch das Studium der Zahnmedizin folgt staatlichen Regelungen und Rahmenbedingungen, die in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) aus dem Jahr 2019 festgelegt sind. Die ZApprO ist zuletzt Ende 2024 geändert worden, um der Weiterentwicklung des Studiengangs und den Anforderungen an gerechte Prüfungen zu folgen. Das Studium dauert fünf Jahre und sechs Monate und gliedert sich in vier Semester Grundlagen, zwei Semester am Patientensimulator „Phantom“ und vier Semester, in denen Patient:innen bereits unter Aufsicht zahnärztlich behandelt werden. Analog zum NKLM existiert ein NKLZ. Das Studium orientiert sich inhaltlich an diesem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin.