Masterplan Medizinstudium 2020: Fachwissen und Erfahrung der Universitäten in der politischen Planung stärker berücksichtigen



In der 18. Legislaturperiode des Bundestages wurde durch die Bundesregierung unter dem Label „Masterplan Medizinstudium 2020“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reform des Medizinstudiums beschlossen.

Dabei wurden insbesondere Maßnahmen für eine zielgerichtete Auswahl der Studienbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vorgeschlagen. Die Fakultäten begrüßen viele dieser Elemente, von denen bereits viele an verschiedenen Standorten etabliert sind. Enttäuschend bei dem Prozess war jedoch, dass wenig auf die Expertise der Fakultäten eingegangen wurde. Folglich wurden viele praxisrelevante Faktoren außer Acht gelassen.



Herausforderungen

  • Einige Reformmaßnahmen verursachen erhebliche Zusatzkosten für die Fakultäten, ohne dass deren Mehrwert wissenschaftlich belegt ist. Der Masterplan wurde hingegen ohne jegliche Finanzierungszusage verabschiedet.
  • Die Reformmaßnahmen sind stark verengt auf die hausärztliche Unterversorgung auf dem Land und auf die Allgemeinmedizin. Die Fakultäten sehen sich jedoch in der Rolle, ein möglichst breites Spektrum auszubilden.
  • Zukünftige Herausforderungen, wie z. B. die zunehmende Digitalisierung oder die Notwendigkeit Mediziner für die Versorgungsstrukturen von morgen auszubilden, wurden nicht abgebildet.
  • Von der Politik wird eine zunehmende Zentralisierung der Ärzteausbildung angestrebt. Das etablierte System der Freiheit der Lehre, der verschiedenen Profile und des Wettbewerbs der Fakultäten untereinander wird negiert.

Vermischung von Strukturproblemen und Studium


Der Masterplan Medizinstudium ist stark geprägt durch die hausärztlichen Unterversorgung auf dem Land. Entsprechend existiert der nachvollziehbare Wunsch, hierfür mehr Allgemeinmediziner auszubilden. Die Ausbildung der allgemeinmedizinischen Fachärzte findet jedoch nach dem Studium im Rahmen der Weiterbildung statt. Dabei herrscht häufig die Grundannahme in der Politk, dass strukturelle Mängel in der Versorgung ein Teilproblem des Studiums sind. So lauten die Vorwürfe: Es werden nicht die richtigen Studienbewerber für die ambulante Versorgung ausgewählt; die Grund- und Regelversorgung wird nicht ausreichend im Studium abgebildet; die Studierenden erhalten keinen Einblick in die Versorgung vor Ort und lernen nicht die „realen“ Patienten kennen – sobald die Studierenden einen Einblick erhalten, so entscheiden sie sich eher für eine hausärztliche Tätigkeit.

Die Aufgabe eines Studiums ist jedoch, angehende Ärzte für ein möglichst breites Aufgabenspektrum und auf zukünftige Herausforderungen auszubilden. Fakt ist: Die Fakultäten bilden Mediziner sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich aus. Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es, Anreize zu setzen und Rahmenbedingungen schaffen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Der Mangel an Ärzten auf dem Land hat maßgeblich mit neuen Arbeitsvorstellungen der jungen Generation zu tun, welche Teamarbeit und geregelte Arbeitsverhältnisse bevorzugt.

Die Fakultäten sind sich jedoch der Problematik bewusst. Über sinnvolle Maßnahmen, z. B. ambulante „Tracks“ (Wahlschwerpunkte) im Studium und die Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen in unterversorgten Bereichen, versuchen sie, ihren Beitrag zu leisten.

 


Wie geht es weiter?


Die größte Herausforderung für die Umsetzung des Masterplans liegt sicherlich in der Gesamtschau der absehbaren Mehrkosten und der kapazitätsrechtlichen Änderungsbedarfe. Bedauerlicherweise wurde der Masterplan Medizinstudium 2020 ohne ein klares Umsetzungskonzept verabschiedet, das diesen Herausforderungen Rechnung trägt.

Die Fakultäten raten daher dringend, eine Steuerungsgruppe einzusetzen, die die Realisierung in ihrer Gesamtheit über alle Maßnahmen hinweg in den Blick nimmt. In dieser Steuerungsgruppe müssen alle für die Umsetzung relevanten Akteure vertreten sein: die Medizinischen Fakultäten, die Kultus- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, die Studierenden über die bvmd, die Fachgesellschaften (AWMF), das IMPP, die Landesprüfungsämter, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Bundesärztekammer und der Wissenschaftsrat. Nur so lassen sich die inhaltliche Ausgestaltung und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aufeinander abstimmen.


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